Kurtaxe

Die Stadt Kurort Oberwiesenthal erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung von Einrichtungen und Anlagen, die zu Erholungs- und Fremdenverkehrszwecken genutzt werden sowie für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen in ihrem Stadtgebiet eine Kurtaxe. Sie wird unabhängig davon erhoben, ob und in welchem Umfang die zur Verfügung gestellten Einrichtungen, Anlagen und Veranstaltungen tatsächlich in Anspruch genommen werden.

Die Erhebung von Benutzungsgebühren oder Entgelten bleibt unberührt.

Von der Zahlung der Kurtaxe befreit sind:

  • Kinder bis zum vollendetem 6. Lebensjahr
  • Teilnehmer an Klassenfahrten
  • angemeldete Teilnehmer an Trainingslagern und Sportwettkämpfen
  • dienstlich veranlasste Aufenthalte

Die Kurtaxe wird auf Antrag bei Vorlage von geeigneten Nachweisen um 50 v. H. ermäßigt für:

  • Personen vom 7. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Schüler und Studenten
  • Schwerbehinderte, die eine Behinderung von 50 v. H. und mehr nachweisen, dasselbe gilt für eine erforderliche Begleitperson
  • Personen, deren Einkünfte den doppelten Regelsatz nach dem Bundessozialhilfegesetz nicht überschreiten
  • Teilnehmer an Tagungen, Kongressen, Lehrgängen und Seminaren

Alle Gäste der Stadt Kurort Oberwiesenthal erhalten (ab einer Übernachtung) bei der Anmeldung vom Vermieter eine Kurkarte. Ermäßigungen, die der Ort bietet, entnehmen Sie den Aushängen bei Ihrem Vermieter oder informieren Sie sich in der Gästeinformation im Rathaus.

Weitere Einzelheiten regelt die Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt Kurort Oberwiesenthal. Diese Satzung liegt bei Ihrem Vermieter und in der Gästeinformation Kurort Oberwiesenthal zur Einsichtnahme vor.
(Änderungen vorbehalten)