Höchste Zeit für ein paar Tage Entspannung.
Höchste Zeit zum Relaxen und Energietanken.
Höchste Zeit für die höchstgelegene Stadt Deutschlands: Kurort Oberwiesenthal, am Fuß des Fichtelbergs (1215 m ü.NN) 

Wichtige Hinweise für Ihren Urlaub in Kurort Oberwiesenthal

Grenze Deutschland - Tschechische Republik

Die Landesgrenze des Freistaates Sachsen zur Tschechischen Republik verläuft durch den Sattel zwischen Fichtel- und Keilberg und wird in 1083 m Höhe von der B95 als Passstraße von Kurort Oberwiesenthal nach St. Joachimsthal (Jáchymov) über Gottesgab (Bozi Dar) durchschritten. Sie verläuft weiter durch das landschaftlich interessante NSG Zechengrund und parallel zum Pöhlbach.

Beim Grenzübertritt sind die bestehenden beiderseitigen zollrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Die zollrechtlichen Bestimmungen werden auf der Seite des Freistaates Sachsen durch das Hauptzollamt Chemnitz, Zollamt Oberwiesenthal, überwacht. An der grünen Grenze erfolgen zollrechtliche und grenzpolizeiliche Kontrollen durch Beamte des Zollkommissariats Oberwiesenthal und des BGS.

Mit dem Beitritt der Tschechischen Rebublik zur Europäischen Union im Jahr 2004 und dem sogenannten "Schengener Abkommen" Ende 2007 sind die ständigen Kontrollen an den Grenzübergängen weggefallen. Ein Grenzübertritt an der deutsch - tschechische Grenze kann daher, den Besitz gültiger Grenzübertrittspapiere vorausgesetzt, an jedem beliebigen Punkt und zu jeder belieben Zeit ohne Probleme vollzogen werden.

• BGS, Grenzschutzstelle Oberwiesenthal, Tel. (03 73 48) 12 40

An alle Verkehrsteilnehmer

  1. Das Stadtzentrum von Kurort Oberwiesenthal ist entsprechend seiner Beschilderung Zone eingeschränkten Halteverbots mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Parkmöglichkeiten bestehen ausschließlich an den Parkscheinautomaten oder den ausgeschilderten Kurzzeitparkplätzen mit Parkscheibe für 1 oder 2 Stunden.
  2. Das Wohngebiet Sparingberg (Oberwiesenthaler Wohn- und Ferienpark) ist im Bereich der Wohngebietsstraßen als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert. Das Parken ist gemäß StVO nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen gestattet.
  3. Hotel- und Pensionsgäste nutzen die Parkmöglichkeiten an den jeweiligen Beherbergungen. Darüber hinaus stehen gegen eine Parkgebühr u.a. die Parkflächen an der Schwebebahn und auf dem Sparingberg gegenüber dem Gymnasium zur Verfügung.
  4. Der ruhende Verkehr wird durch den gemeindlichen Vollzugsdienst überwacht.
  5. Zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur und Funktion der Stadt in der Saison, ist die Nutzung der Verkehrsflächen für den Fahrverkehr auf ein Minimum zu beschränken, um Räum- und Streufahrzeugen, der Feuerwehr, dem Rettungsdienst und der Ver- und Entsorgung ständig freie Fahrt zu gewähren. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge entsprechend den Witterungsbedingungen auszustatten, um einen reibungslosen Ablauf des Fahrverkehrs zu ermöglichen.
  6. Hotels, Pensionen und Vermieter informieren ihre Gäste.

Stadtverwaltung / Ordnungsamt Kurort Oberwiesenthal